Amazon indiziert und verbrennt Bücher…

So oder ähnlich könnte die Schlagzeile einer Boulevardzeitung lauten, wenn ein Vorfall im letzten Monat mehr mediales Interesse geweckt hätte.

Was war passiert? [[Amazon.com]] hatte einige [[Ebook]]s von seinen [[Amazon Kindle]] Lesegeräten gelöscht. Wohlgemerkt, die Löschung erfolgte während der Synchronisierung der Kindle Lesegeräte und die Besitzer der Lesegeräte wurden vorab nicht über die Löschung informiert.

Amazon Kindle

Der Grund für die Löschung liegt wohl in den fehlenden Urheberrechten der bereits verkauften Ebooks seitens Amazon. Gemunkelt wird aber auch, dass der Fehler auf einen eifrigen Mitarbeiter zurück zuführen ist, der eben im falschen Moment die falsche Taste gedrückt hat.

Nun, die Besitzer der Kindle Lesegeräte erhalten das Geld für die bereits bezahlten und dann wieder gelöschten Ebooks von Amazon zurück und haben wohl auch keinen rechtlichen Anspruch auf die gelöschten Ebooks, da ich davon ausgehe, das sich Amazon in den AGB zum Kindle Lesegerät ausreichend gegen solche Aktionen abgesichert hat.

Trotzdem gibt mir die oben beschriebene Vorgehensweise doch sehr zu denken. Es reicht sicher nicht für einen Vergleich zu [[George Orwell]]s Klassiker [[1984 (Roman)]]. Das Buch, also das geschriebene Wort wurde vom Verantwortlichen, in dem Fall Amazon, einfach gelöscht und der Inhalt steht somit nicht mehr zur Verfügung. Genau das kommt aber einer Indizierung oder schlimmer, einer Bücherverbrennung sehr nahe. Für Amazon selbst ist es sicher günstiger, die Bücher der Kunden zu löschen, als zukünftige Urheberrechtsklagen auszustehen. Wer will es dem [[Global Player]] verdenken?

Ebook Lesegerät

„Gefährlich“ wird es meiner Meinung nach erst, wenn man sich weitgehend auf die Lesegeräte und die damit ausgelieferten Ebooks der einzelnen Anbieter verlässt. Sicher, die Anzahl der Anbieter von Lesegeräten und Ebooks wird in nächster Zeit ständig wachsen und es entsteht ein riesiger Markt, der bedient werden sollte.

Ein physisches Buch, also ein Buch was ich anfasse, umblättere und in mein Bücherregal stelle, kann von niemandem gelöscht werden. Der Buchhändler, von dem ich es erworben habe, macht sich strafbar, wenn er meine Wohnung aufbricht und das Buch wieder entwendet.

Der [[Index Librorum Prohibitorum]] (Verzeichnis der verbotenen Bücher) wurde 1966 abgeschafft und die Wahrscheinlichkeit, dass meiner bescheidenen Bibliothek das gleich Schicksal wie der [[Herzogin Anna Amalia Bibliothek]] wiederfährt, ist doch sehr gering.

In meinen Büchern befinden sich, meines Wissens, keine verbotenen Inhalte, also Inhalte die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen und somit hat auch der Staat (derzeit) keine Handhabe, mir meinen Wissensschatz zu entwenden.

Ich kann mir die Bücher in meinem Regal immer wieder zu Gemüte führen und muss nicht befürchten, dieses Wissen eines Tages zu verlieren.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle ein dreifaches Hoch auf das physische Buch aussprechen, dass, obwohl bei der Einführung des Fernsehens, der CD, der Videocassetten und der DVD oder anderer neuer Medien, schon mehr als einmal totgesagt, immer noch seinen wohlverdienten Platz im Leben derjenigen einnimmt, die es zu schätzen wissen.

Leser

Hinzufügen möchte ich auch, dass ich mich nicht gegen die Einführung und die ständig wachsende Zahl an Ebooks lehne. Der neuen Informationsverbreitung a la Ebook und Co. kann man nicht im Wege stehen, um nicht von ihr überrollt zu werden.

Nur sollte derjenige, der immer im neuesten Trend mitschwimmen will, sich auch die Zeit nehmen, über eventuelle Konsequenzen nachzudenken.

Vielen Dank.

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Gerne lade ich Sie an dieser Stelle auch in den neuen Anzeigenmarkt für antiquarische, vergriffene und seltene Bücher ein.

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